1. Auslegung und Anwendungsbereich
1.1
In diesen Bedingungen haben die folgenden Ausdrücke die folgende Bedeutung:
Der Verkäufer/HBC Systems A/S, eine dänische eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (MwSt.-Nr. DK 40293698).
Der Käufer:
Die Person, Firma oder Gesellschaft, die einen Vertrag über den Kauf von Waren vom Verkäufer abschließt
Die Waren:
Die Waren, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden sollen
Der Vertrag:
Der Vertrag über den Verkauf der Waren durch den Verkäufer an den Käufer
Einzelheiten des Vertrags
Die zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Einzelheiten des Vertrages umfassen auch schriftliche Fernschreiben und Telegramme.
1.2
Sofern in der Auftragsbestätigung von HBC Systems nicht anders angegeben, sind die Verkaufs- und Lieferbedingungen von HBC Systems für die Parteien verbindlich und heben alle Vereinbarungen und Gewohnheiten auf, die diesen Bedingungen widersprechen, einschließlich der vom Käufer ausgearbeiteten und übermittelten Bedingungen.
2. Aufbau des Vertrags
2.1
Die Bedingungen des Vertrages bestehen aus den Vertragsbestimmungen, diesen Verkaufsbedingungen und allen anderen von HBC Systems schriftlich vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Abweichung zwischen den Vertragsbestimmungen und diesen Bedingungen sind die Vertragsbestimmungen maßgebend.
2.2
Keine der in einem vom Käufer ausgestellten Dokument oder in einer mündlichen Mitteilung zwischen den Parteien enthaltenen Bestimmungen ist auf den Vertrag anwendbar, noch können diese Bedingungen oder die Einzelheiten des Vertrags ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers geändert werden.
2.3
Damit der Vertrag eine vollständige Darstellung der Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf der Waren ist, muss der Käufer sicherstellen, dass alle vorvertraglichen Zusicherungen, auf die er sich berufen möchte, durch schriftliche Vereinbarung von HBC Systems ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden. Beim Abschluss des Vertrages verlässt sich der Käufer nicht auf solche Zusicherungen, die von oder im Namen von HBC Systems gemacht wurden und die nicht in den Vertrag aufgenommen wurden.
2.4
Beschreibungen und Abbildungen der Waren, die mit einem Angebot vorgelegt werden oder in einem Katalog enthalten sind, stellen nur eine allgemeine Darstellung der Waren dar und sind in Bezug auf Einzelheiten nicht zuverlässig, da ständig Verbesserungen vorgenommen werden.
3. Behörde
3.1
Keine unabhängige Person/Firma, wie z. B. ein Agent, ein Vertreter oder ein Makler, ist berechtigt, HBC Systems zu binden, es sei denn, es wurde eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen.
4. Kostenvoranschläge und Aufträge
4.1
Sofern sie nicht vor Verfall oder Rückzug angenommen werden, verfallen die vom Verkäufer abgegebenen Angebote automatisch nach 60 Tagen, können jedoch früher zurückgezogen werden.
4.2
Das Angebot des Verkäufers ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich angenommen hat, und kein Angestellter oder Vertreter des Verkäufers ist befugt, einen Vertrag auf andere Weise abzuschließen.
5. Preise
5.1
Alle Preise, einschließlich der Preise in der von HBC Systems erstellten Preisliste, sind Tagespreise ab Werk und verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer, sonstiger öffentlicher Abgaben und Verpackung. HBC Systems behält sich das Recht vor, Preislisten und Katalogmaterial mit einer Vorankündigung von 30 Tagen zu ändern.
5.2
Der Preis versteht sich ausschließlich der Arbeiten, die durch vom Käufer geliefertes mangelhaftes Material verursacht wurden, sowie der Überstunden, die dadurch entstanden sind, dass die Arbeiten schneller als gewöhnlich ausgeführt werden mussten; ferner versteht sich der Preis ausschließlich der Lagerung der fertiggestellten Arbeiten.
5.3
Der Preis basiert auf dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Spätere Kursschwankungen von mehr als 5 Prozent berechtigen HBC Systems, ihre Preise entsprechend anzupassen.
6. Lieferbedingungen
6.1
Die Lieferung erfolgt gemäß den Incoterms EXW, Incoterms 2000, wonach der Käufer die Gefahr und die Kosten der Lieferung einschließlich der Transportkosten trägt, wenn die Ware fertiggestellt und versandbereit ist. Der Käufer ist verpflichtet, seine Wünsche hinsichtlich der Transportart rechtzeitig zu äußern. Andernfalls ist HBC Systems berechtigt, Art und Weg des Transports zu wählen.
6.2
Bei Lieferverzug ist HBC Systems verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Ist die Verzögerung erheblich, ist der Käufer berechtigt, den Verkäufer zu benachrichtigen und zu verlangen, dass die Waren innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieser Benachrichtigung versandt werden; nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer als einziges Rechtsmittel das Recht, eine weitere schriftliche Mitteilung zu machen, die den Vertrag unverzüglich in Bezug auf diejenigen Waren festlegt, die zu diesem Zeitpunkt nicht versandbereit sind; dieses Recht kann jedoch nicht ausgeübt werden, wenn die Verlängerung der Lieferfrist auf ein Verschulden des Käufers zurückzuführen ist. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 60 Tage kann die Verzögerung als erheblich bezeichnet werden. Der Käufer kann die vorstehenden Ansprüche nicht geltend machen, wenn die Verzögerung auf ein Verschulden des Käufers oder eines Unterlieferanten zurückzuführen ist. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von mittelbaren Schäden, einschließlich des Ersatzes des Nutzungsverlustes der Produkte und des Handelsverlustes, sowie weitergehende Ansprüche.
6.3
Nimmt der Käufer die Lieferung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, z. B. durch Verletzung seiner Abholpflicht, ist HBC Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. HBC Systems ist ferner berechtigt, die Ware für Rechnung des Käufers zu veräußern oder einzulagern. Die Lagerung der Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers.
6.4
Die Lieferung einer größeren oder geringeren Menge der Waren als im Vertrag vorgesehen, die Lieferung anderer, im Vertrag nicht vorgesehener Waren oder die Lieferung von Waren, von denen nur einige mangelhaft sind, berechtigt den Käufer nicht, alle gelieferten Waren zurückzuweisen oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Beanstandungen wegen Fehlern bei der Menge oder der Art der Waren oder wegen des Zustands der gelieferten Waren müssen dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer schriftlich mitgeteilt werden.
6.5
Jegliche Transportschäden an den Waren müssen HBC Systems innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Waren durch den Käufer schriftlich gemeldet werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort bei Erhalt zu untersuchen und spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt etwaige Mängel zu rügen. Hält der Käufer die festgesetzte Frist nicht ein, verfällt jeglicher Anspruch. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Ware nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vom Verkäufer mitgeteilten Versanddatum beim Käufer eingegangen ist.
6.6
Die Rücksendung von Waren und Verpackungen kann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfolgen und geht zu Lasten des Käufers. Paletten, Kisten oder sonstige Verpackungen werden dem Käufer nicht gesondert in Rechnung gestellt. Benutzte oder in irgendeiner Weise aus der Originalverpackung gelöste Produkte können nicht zurückgenommen werden.